Elektronische Rechnung

Einführung der elektronischen Rechnung

Ab dem 01.04.2023 besteht die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungserteilung.

Hintergrund


Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) stellt für die öffentliche Verwaltung in Deutschland einen entscheidenden Schritt zum Ausbau des E-Governments dar.
Neben der Digitalisierung von Geschäftsdokumenten ermöglicht die elektronische Vorgangsbearbeitung eine Standardisierung und (Teil-)Automatisierung von Prozessen.
Zielgruppe dieses Dokuments sind die Lieferanten bzw. Rechnungssteller der Bundesverwaltung. Die Broschüre beinhaltet Informationen über die Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und über die Umsetzung der E-Rechnung in der Bundesverwaltung.

Quelle: https://www.bmi.bund.de


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Über die OZG-RE können Sie elektronische Rechnungen an die öffentlichen Auftraggeber des Landes Mecklenburg-Vorpommern senden. Die Rechnungen werden von der OZG-RE automatisiert auf formelle Richtigkeit geprüft.

 

Anschließend werden die elektronischen Rechnungen den öffentlichen Auftraggebern über die Leitweg-ID (elektronische Adresse) bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Rechnungsempfänger bekanntgegeben und muss in der Rechnung angegeben werden.


Die Leitweg-IDs unserer zugehörigen Gemeinden lauten:

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