Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen

  • Kurztext

    • Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen
    • Notwendig für die Errichtung aller baugenehmigungsbedürftigen und nicht baugenehmigungsfrei gestellten baulichen Anlagen
    • Antrag per Onlineservice oder amtlich vorgeschriebenem Formular notwendig
    • je nach Vorhaben kann ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser notwendig sein
    • Beinhaltet je nach Vorhaben auch Genehmigungen nach anderen Rechtsbereichen (Konzentrationswirkung)
    • zuständig: untere Bauaufsichtsbehörde der Landkreise oder der kreisfreien oder großen kreisangehörigen Städte
  • Volltext

    Bevor Sie eine genehmigungsbedürftige Anlage errichten können, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Dazu stellen Sie bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag.

    Für den Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare oder einen Onlineservice nutzen.

    Je nach Vorhaben benötigen Sie als Bauherr oder Bauherrin die Unterstützung durch einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (zum Beispiel Architekten oder Bauingenieure). Zum Bauantrag gehören eine Reihe von Bauvorlagen, die für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrages erforderlich sind. Das sind zum Beispiel der Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte, Lageplan, Baubeschreibung und Bauzeichnungen.

    Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig.

  • Handlungsgrundlage(n)

  • Erforderliche Unterlagen

    • Bauantrag (per Onlineservice oder per amtlich vorgeschriebenem Formular)
    • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    • Lageplan eines amtlich bestellten Vermessungsbüros
    • Bauzeichnungen
    • Baubeschreibung

     Soweit sie vorzulegen sind, außerdem:

    • Standsicherheitsnachweis
    • Brandschutzkonzept
    • Angaben über die gesicherte Erschließung

    Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihr konkretes Bauvorhaben einreichen müssen.

  • Voraussetzungen

    Sie erhalten eine Baugenehmigung, wenn der Bauantrag vollständig ist und das beschriebene Bauvorhaben im Einklang mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind.

    Wenn Ihr Bauvorhaben die öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften nicht einhält, können Sie mit dem Bauantrag Abweichungen separat beantragen und begründen. Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft in diesem Fall, ob die Abweichungen genehmigungsfähig sind.

  • Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    • mindestens EUR 60,00
    • Die Kostenberechnung berücksichtigt die erwarteten Kosten der Bauausführung und den Aufwand für die Prüfung des Bauantrags.
  • Verfahrensablauf

    Eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage beantragen Sie im Online-Verfahren oder in Textform mit dem veröffentlichten Formular. Fügen Sie die erforderlichen Bauvorlagen hinzu.

    Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde ein. Fehlen Unterlagen oder bestehen sonstige Unklarheiten, werden Sie aufgefordert diese Genehmigungshemmnisse zu beheben. Reichen Sie in diesem Fall die fehlenden oder angepassten Unterlagen und/oder die Klarstellung ein.

    Die untere Bauaufsichtsbehörde prüft Ihren Antrag und beteiligt die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Bauantrag vorgeschrieben ist oder ohne deren Stellungnahme die Genehmigungsfähigkeit des Bauantrages nicht beurteilt werden kann. Sie erhalten einen Bescheid über die Baugenehmigung.

    Die Baugenehmigung ist gebührenpflichtig. Sie erhalten einen Gebührenbescheid. Gegebenenfalls fordert die untere Bauaufsichtsbehörde Sie bereits nach der Antragstellung zu einer Gebühren-Vorauszahlung auf.

  • Fristen

    • Keine Antragsfrist
    • Keine Genehmigungsfrist im normalen Baugenehmigungsverfahren
  • Formulare

  • Weiterführende Informationen

  • Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt, müssen Sie mindestens eine Woche vor Beginn der Bauarbeiten eine Baubeginnsanzeige bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen.

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch
  • Urheber

    Frau Lehmann-Schmidtke im TF Bauen und Wohnen Umsetzungsprojekt

  • Typisierung

    4b
  • Zuständige Stelle

    zuständige untere Bauaufsichtsbehörde


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende